Allgemeine Geschäftsbedingungen
Custom-Maps

  1. Allgemeines

1.1

Custom-Maps bietet ihren Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln, sowie Promotiondienstleistungen und Events. Custom-Maps beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden. Diese AGB richten sich nur an Käufer, die die Ware und Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden und nicht an Privatpersonen (Endkunden/Verbraucher).

1.2

Vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rechtsbeziehungen zwischen Custom-Maps und seinen Kunden abschließend. Der Kunde erkennt die nachfolgenden Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit Custom-Maps als verbindlich an.

1.3

Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Über diese Regelungen hinausgehende Vereinbarungen bestehen nicht. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

1.4

Custom-Maps behält sich vor, diese Bestimmungen und/oder einzelne Teile dieser Bestimmungen zu ändern. Widerspricht der Kunde den geänderten Bestimmungen nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe, gelten die geänderten Bestimmungen als vereinbart. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der AGB.

1.5

Dem Kunden ist bewusst, dass bestimmte Produkte und Leistungen besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder -beschränkungen unterliegen können. Es wird hiermit vereinbart, dass die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen ausschließlich dem Kunden obliegt. Sofern für den Import/Export bestimmter Produkte und Leistungen ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, obliegt deren Beschaffung grundsätzlich dem Kunden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ein Produkt oder eine Leistung – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems – ggf. nicht importiert/exportiert oder wiederverkauft werden kann, sofern der Kunde zuvor nicht auf eigene Kosten die Einhaltung sämtlicher Regelungen und anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen sichergestellt und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Sofern Custom-Maps diese Zustimmung oder erforderlichen Nachweise für den Kunden einholt, erkennt der Kunde an, dass die hierfür entstehenden Kosten zu seinen Lasten gehen. Gleiches gilt, sofern Custom-Maps für den Kunden für den Import/Export bestimmter Produkte und Leistungen ggf. besondere Unterlagen beschafft. Benötigt der Kunde ein Ursprungszeugnis, hat er Custom-Maps hiervon bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; Custom-Maps ist berechtigt, dem Kunden für den insoweit entstehenden Mehraufwand eine Pauschale in Höhe von € 30,– je Ursprungszeugnis zu berechnen.

1.6

Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber den Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

  1. Vertragsschluss

2.1

Die von Custom-Maps angebotenen Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Insoweit sind die dort genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von Custom-Maps angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich. Eine auf Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von Custom-Maps in einem angemessenen Zeitraum geliefert werden können. Sofern Custom-Maps dem Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebots dieses bestätigt und mit der Ausführung des Auftrags noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

2.2

Eine Bestätigung seitens Custom-Maps über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.

2.3

Willenserklärungen, die Custom-Maps im Zuge des Vertragsschlusses abgibt, erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn  Custom-Maps eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten hat. Stellt sich die Durchführung eines Vertrags für Custom-Maps – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produkts – als unmöglich dar, wird Custom-Maps den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine ggf. bereits erfolgte – teilweise oder vollständige – Gegenleistung erstattet Custom-Maps unverzüglich zurück.

2.4

Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwands in Rechnung gestellt werden, auch wenn es in der Folge nicht zum Abschluss eines Vertrags kommt. Dies gilt nicht, soweit Custom-Maps den Nichtabschluss zu vertreten hat.

Erbringt Custom-Maps für den Kunden Vorleistungen der vorgenannten Art, so hat der Kunde die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt 14 Tage ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.

2.5

Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

2.6

Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Angeboten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Sortimentsänderungen und Änderungen der technischen und optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten.

2.7

Von Custom-Maps gemachte Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Verpackungskosten sowie Kosten für individuelle Drucke/Veredelungen sind nicht enthalten, es sei denn, es wurden andere Angaben gemacht.

  1. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt

3.1

Custom-Maps ist unmittelbar nach Vertragsschluss berechtigt, den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von Custom-Maps gestellten Betrag im Voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Produkte und Leistungen erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. Custom-Maps macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch. Custom-Maps weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln/Werbemitteln um individuell für den jeweiligen Kunden herzustellende Produkte handelt, bezüglich derer Custom-Maps regelmäßig nicht in Vorleistung treten kann. Die zur Ausführung eines Auftrags benötigten Daten, Filme, Werkzeuge, Siebe und Stickkarten etc. bewahrt Custom-Maps nach Abschluss des Auftrags nicht auf, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2

Custom-Maps ist berechtigt, die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) in Rechnung zu stellen.

3.3

Sind nach dem Vertragsinhalt zu erbringende abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise die Erstellung von Konzepten o.ä. vorgesehen, können nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig werden. Custom-Maps ist berechtigt, Teilzahlungen unbeschadet von Ziffer 3.1 zu verlangen.

3.4

Vorausleistungen des Kunden gem. Ziffern 3.1 und 3.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Im Verzugsfall hat der Kunde Custom-Maps den entstehenden Verzugsschaden nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu ersetzen.

3.5

Sämtliche dem Kunden gelieferten Produkte und Leistungen verbleiben bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von Custom-Maps Der Kunde haftet für solche im Eigentum von Custom-Maps stehenden Produkte und Leistungen. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seine Kunden weitergeleitet wird. Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten, sowie Ansprüche aus Versicherungsleistungen an uns ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns auf Verlangen den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.

3.6

Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll  oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Im Falle des Zugriffs Dritter hat der Auftraggeber alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie der Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.

3.7

Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bzgl. Der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn und solange sich der Auftraggeber mit einer gesicherten Forderung in Zahlungsverzug befindet, zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird.

3.8

Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung oder Umbildung findet nicht statt. Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen verbunden, verarbeitet oder vermischt, so geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch Verpflichtungen begründet werden.

3.9

Etwaige Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Gegenleistung, es sei denn, Custom-Maps hat die Mängelrüge des Kunden schriftlich anerkannt.

3.10

Eine vorzeitige Stornierung eines Auftrags (d.h. vor Beginn oder während der Durchführung) ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Custom-Maps möglich. Ist Custom-Maps mit der Stornierung einverstanden, so hat Custom-Maps das Recht, dem Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, als pauschalisierten Schadensersatz eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes (brutto) an Custom-Maps zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es insofern unbenommen, Custom-Maps nachzuweisen, dass Custom-Maps kein Schaden bzw. kein so hoher Schaden entstanden ist.
 
3.11
Kommt der Auftraggeber mit vertraglich geschuldeten Zahlungen–insbesondere auch unter Berücksichtigung dieser Ziffer 6 der AGB–in Verzug, so ist die entsprechende Geldsumme vom Auftraggeber während des Verzugs p.a. in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ferner steht Custom-Maps eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von EUR 40,00 zu(§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Custom-Maps vorbehalten.
 
3.12
Aufrechnungen des Auftraggebers gegen Forderungen von Custom-Maps sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Das Gleiche gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des Auftraggebers.

 

  1. Urheberrechte

4.1

Sämtliche Rechte an von Custom-Maps für Kunden im Rahmen eines sich ggf. anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Kennzeichenrechte u.a. ausschließlich bei Custom-Maps. Custom-Maps räumt dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung keine Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art ein. Dies gilt auch, soweit die Leistungen unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen ggf. als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber Custom-Maps jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach dem Urheberrechtsgesetz in Frage kommenden Rechten.

4.2

Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf unserer Genehmigung. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums

4.3

Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass das Custom-Maps für die Auftragsdurchführung überlassene Material frei von Rechten Dritter ist, bzw. ihm vom jeweiligen Rechteinhaber sämtliche Nutzungsrechte hieran unbeschränkt eingeräumt wurden. Der Kunde hat insoweit sämtliche Rechte für das Custom-Maps überlassene Material vor Auftragserteilung selbst zu klären. Dies gilt insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos, Designs und sonstige Dateien. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberechte anderer verletzt wurden. Etwaige uns in diesem Zusammenhang entstehende Prozesskosten sind von dem Auftraggeber angemessen zu bevorschussen.

  1. Versand, Lieferung, Gefahrübergang

5.1

Wünscht der Kunde eine Lieferung, erfolgt diese gegen Vorauskasse, sofern die Parteien keine andere Zahlungsmodalität vereinbart haben.

Entsprechendes gilt für die Lieferung von auf Wunsch des Kunden an diesen zu versendende Musterstücke.

5.2

Die Lieferung erfolgt durch Versendung an die in der Bestellung mitgeteilte Adresse (Versendungskauf)

5.3

Die von uns genannten Liefertermine und-fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4

Custom-Maps ist zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen der Zahlungsmodalitäten zur Zahlung fällig werden.

5.5

Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandmöglichkeit eingelagert wird.

5.6

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“. Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt Custom-Maps die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Im Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

5.7

Custom-Maps obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

5.8

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintrete, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.

5.9

Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf der gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.

5.10

Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Auftraggeber jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5% berechnen.

5.11

Custom-Maps ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Produkte und Leistungen entsprechend  zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich in diesem Zeitraum die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise um mehr als 10 Prozent erhöhen oder die zur Währung des Produktionslandes bestehenden Wechselkurse um mehr als 10 Prozent verschlechtern.

  1. Gewährleistung

6.1

Custom-Maps erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Dem Kunden ist bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 Prozent kommen kann. Solche Mehr- oder Minderlieferungen stellen keinen Mangel dar, der Gewährleistungsrechte auslöst. Auch eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte. Bei einer darüber hinausgehenden Minderlieferung erstellt Custom-Maps dem Kunden eine entsprechende Gutschrift. Eine Nachproduktion oder ähnliches ist ausgeschlossen. Im Falle einer Mehrlieferung wird diese dem Kunden entsprechend berechnet.

6.2

Custom-Maps gewährleistet, dass die bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Produkten und Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Produkts oder der Leistung erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung übernimmt Custom-Maps nicht. Custom-Maps übernimmt ebensowenig Garantien gleich welcher Art.

6.3

Bei den von Custom-Maps angebotenen Waren handelt es sich um Produkte mittlerer Art und Güte aus industrieller Massenproduktion. Bei Produkten mit weichen Stoffen und stoffartigen Materialien berechtigen produktionstechnisch bedingte geringfügige Abweichungen bei der Länge, dem Gewicht, der Breite, der Faserzusammensetzung sowie der Farbe den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte.
Bei Produkten, die in Handarbeit gefertigt, bzw. veredelt werden, kann es innerhalb der Charge zu unterschiedlichen Ausprägungen des Produkts bzw. der Veredlung kommen. Solche der Handarbeit geschuldeten geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, der Gewährleistungsrechte auslöst. Entsprechendes gilt für Abweichungen zwischen Vorabmustern und der Massenproduktion.

6.4

Bei Produkten, die auf Wunsch des Kunden mit Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen sind, können aufgrund von produktbezogenen Umständen wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und/oder Farbschwankungen entstehen.

Bei Drucken verwenden Custom-Maps und seine Erfüllungsgehilfen je nach Anforderung und nach eigenem Ermessen unterschiedliche Drucktechniken. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte. Entsprechendes gilt für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
Insbesondere können
a) bei Verwendung des Transferdruck-Verfahrens Raster und
b) bei Verwendung des Sublimationsdruck-Verfahrens Unschärfen entstehen.

Soweit der Kunde seine Farbwünsche nach dem Pantone-Farbsystem angibt, können je nach Druckverfahren und Material technisch bedingt ebenfalls leichte Abweichungen von bis zu ± 1 Farbton (bei Färbung von Stoffen bis zu ± 2 Farbtönen) auftreten.

Die o.g. Farbschwankungen oder Gravurkontraste stellen keinen Mangel dar, der Gewährleistungsrechte auslöst.

Ohne schriftliche Kundenfreigabe eines physischen Vorabmusters übernimmt Custom-Maps keine Gewährleistung hinsichtlich Materialqualität, Grundfarbe, Logostand und Logowiedergabe.

6.5

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte und Leistungen nach Erhalt unverzüglich nach Anlieferung und mit der gebotenen Sorgfalt auf Mangelfreiheit zu prüfen.

6.6

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung und die Ware gilt als genehmigt. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

6.7

Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

6.8

Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

6.9

Im Falle eines von Custom-Maps zu vertretenden Mangels steht es Custom-Maps frei, nach seiner Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

6.10

Die im Zuge einer Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt Custom-Maps nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den die Produkte erstmalig verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt Custom-Maps. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den die Produkte erstmalig verschickt worden sind.

6.11

Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung nimmt Custom-Maps unfrei versendete Retouren (Rücksendungen) grundsätzlich nicht an. Unbeschadet dessen wird Custom-Maps dem Kunden im Falle einer berechtigten Rücksendung die hierbei entstandenen Kosten erstatten, soweit diese ihrer Höhe nach aus objektiver Sicht zum Versendungszeitpunkt als sachlich gerechtfertigt erscheinen durften. Rücksendekosten zum niedrigsten Satz beanstandet Custom-Maps grundsätzlich nicht. Jedwede Rücksendung ist zwischen den Parteien vorab abzustimmen.

6.12

Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 7 Weitergehende oder andere als die unter 6. Geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

6.13

Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeleitet werden. Geschieht die doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.

  1. Sonstige Schadensersatzansprüche

7.1

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleichwohl aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

7.2

Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zur Höhe der Deckung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 

  1. Haftung

8.1

Custom-Maps haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2

Jedwede Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere übernimmt Custom-Maps keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände. Custom-Maps haftet ebensowenig bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten. Von den Haftungsbeschränkungen ausdrücklich ausgenommen ist die Haftung von Custom-Maps und deren Vertreter/Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

8.3

Custom-Maps übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden, im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei Custom-Maps in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt Custom-Maps insoweit von diesbezüglichen Inanspruchnahmen vollumfänglich frei (Ziffer 1.5).

8.4

Custom-Maps haftet bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden.

Jedwede Haftung besteht ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. In keinem Fall anspruchsberechtigt sind an dem zwischen Custom-Maps und dem Kunden geschlossenen Vertrag unbeteiligte Dritte.

8.5

Gegen Custom-Maps gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem Custom-Maps zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres.

  1. Vorbehalt von Rechten

9.1

Custom-Maps behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Custom-Maps verwendet werden.

9.2

Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu werbezwecken weiterzuverwenden.

       10.  Datenschutz

Custom-Maps speichert und nutzt zur Auftragsabwicklung die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Custom-Maps behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht,
    Schlussbestimmungen

11.1

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

11.2

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

11.3

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.4

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrags eine von den Parteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

Stand: 12/2016